Berufskrankheit

Asbestlungenkrebs als Berufskrankheit

Asbestlungenkrebs wird durch die Berufskrankheits-Nummer 4104 und 4114 erfasst.

Berufskrankheits-Nummer 4104 (BK Nr. 4104)

Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch Asbestose

BK NR. 4104 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs
in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 × 106 [(Fasern/m3) × Jahre]}

Weitere Informationen zu Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch Asbeststaub (Merkblätter und Hintergründe)

Berufskrankheits-Nummer 4114 (BK Nr. 4114)

Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK*

BK NR. 4114 Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK
Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht

Weitere Informationen zu Asbestfaserstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Merkblätter und Hintergründe)
*PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Mitursacher: Rauchen und Asbestose >>>>